Immobilienverwaltung aus Bad Schwalbach

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Notfälle

Hinweis für Notfälle außerhalb der regulären Telefonzeiten
Unsere telefonischen Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag, 08:30 bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten beachten Sie bitte folgende Informationen:

Handelt es sich um einen Notfall?
Ein Notfall liegt vor, wenn ein ernsthaftes, akutes Problem in Ihrer Immobilie oder Wohnung auftritt. Beispiele hierfür sind:

  • Rohrbrüche mit starkem Wasserverlust aus wasserführenden Leitungen
  • Abflussverstopfungen, die zum Austritt von Schmutzwasser führen
  • Totalausfall der Heizung im Winter oder während der Heizperiode
  • Komplettausfall der Stromversorgung

Was zählt nicht als Notfall?
Schäden, die bis zu unseren Geschäftszeiten vertretbar gemeldet werden können, gelten nicht als Notfall. Dazu zählen beispielsweise:

  • Defekte oder verkalkte Armaturen im Sanitärbereich
  • Stromausfall in nur einem Zimmer
  • Defekte Steckdosen, kein Fernseh- oder Internetempfang
  • Schimmel an Außenwänden ohne Verdacht auf einen Rohrschaden
  • Alle anderen Mängel, die vorübergehend hinnehmbar sind und keine unmittelbare Gefahr darstellen

Schadensbegrenzung bis zur Hilfeleistung
Bis der Hausmeister oder der Notdienst vor Ort ist, ergreifen Sie bitte Maßnahmen zur Schadensminderung:

  • Bei einem Rohrbruch: Schließen Sie, sofern vorhanden, die Wasserhauptabsperrung in Ihrer Wohnung. Falls dies nicht möglich ist, sperren Sie die Haupthähne im Keller. Möbel aus dem Bereich des Wasserschadens entfernen oder abdecken. Vorsorglich Sicherungen im Sicherungskasten umlegen, damit kein Strom mehr in der Wohnung fließt. 
  • Bei Stromausfällen: Prüfen Sie, ob alle Sicherungen im Sicherungskasten eingeschaltet sind. 
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn notwendig.

Was kann ich selbst tun?
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie

  • bei einem Heizungsausfall oder einem Rohrbruch den für das Objekt zuständigen Installateur benachrichtigen oder einen ortsansässigen Installateur beauftragen. Überregionale Dienstleister sollten nicht beauftragt werden, da diese oft unvertretbar hohe Kosten berechnen.
  • bei einer Rohrverstopfung eine ortsansässige Kanalreinigungsfirma beauftragen. Überregionale Dienstleister sollten nicht beauftragt werden, da diese oft unvertretbar hohe Kosten berechnen.
  • beim Stromausfall den Netzbetreiber informieren und nachfragen, ob eine Störung bekannt ist.

Beachten Sie bitte, dass Notdienste in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind und nur Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die zur direkten Gefahrenabwehr erforderlich sind. Kosten für Notfallaufträge während der Geschäftszeiten der Hausverwaltung werden in der Regel nicht von der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft erstattet. 


Empfohlene Unternehmen 

Rohrverstopfung
AKS Idstein
0800 5255050

Schlüsseldienst:
SOS Schlüsseldienst 
069 78050987 oder 0172 5898989

 

Rohrbruch/Wasserschaden/Ausfall Heizung
Thölken GmbH
0611 840852 oder 0172 6720228

 

 


Notfallbereitschaft der Hausverwaltung

In dringenden Fällen erreichen Sie uns außerhalb der Geschäftszeiten unter

+49 (0)176 41470685