Hausverwaltung Dose

Ihr Ansprechpartner für Immobilienverwaltung aus Bad Schwalbach



Sie möchten Ihre Betriebskosten-Abrechnung von uns erstellen lassen?

Sollten Sie die Verwaltung Ihrer Wohnanlage/n nicht aus der Hand geben wollen und keine Möglichkeit oder keine Zeit haben eine korrekte, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Betriebskostenabrechnung zu erstellen, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. 

Wir erstellen für Sie als Vermieter die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter oder für Sie als Eigentümergemeinschaft auch die Hausabrechnung für alle Wohnungseigentümer.

Die Kosten der erstmaligen Erstellung einer Abrechnung berechnen sich in der Regel anhand des benötigten Zeitaufwands. Für Folgejahre kann dann eine Pauschale vereinbart werden. 

Natürlich berücksichtigen wir auch alle gesetzlichen Neuregelungen, wie aktuell die CO2-Kosten-Aufteilungspflicht bei Heizkostenabrechnungen.

Beachten Sie bitte, dass Aufträge immer ein Jahr im Voraus erteilt werden müssen. Wenn Sie also bspw. nächstes Jahr die Abrechnung 2024 von uns erstellen lassen möchten, ist eine Auftragserteilung noch in diesem Jahr notwendig, damit wir im kommenden Jahr ausreichend Kapazitäten einplanen können. Eine unverbindliche Anfrage können Sie über das Formular weiter unten auf dieser Seite an uns senden.


Mietverwaltung - die Alternative

Selbstverständlich übernimmt die Hausverwaltung Dose auch die gesamte kaufmännische Mietverwaltung inkl. der Überwachung der Mietzins- und Betriebskostenvorauszahlungen Ihrer Mieter und der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen (inkl. Heizkostenabrechnung und Ausweis nach §35a EStG / haushaltsnahe Dienstleistungen).

Zudem stellen wir mit einem weiten Netz aus diversen Handwerksfirmen den Werterhalt Ihrer Wohnanlage sicher, sodass sich nicht erst ein Sanierungsstau bilden kann.

Jährlich wird dann eine Abrechnung über alle Geschäftsvorgänge erstellt, inkl. einer detaillierten Darstellung der Mieteinnahmen und der Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können.

Diese Abrechnung ist dann die Grundlage für die Anlage V Ihrer Steuererklärung.



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