Immobilienverwaltung aus Bad Schwalbach

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Sie suchen eine zuverlässige und erfahrene Hausverwaltung, die sich um alle Belange hinsichtlich Ihrer Immobilie kümmert? Dann sind Sie bei uns genau richtig! 

Unsere erfahrenen Mitarbeiter bieten Ihnen einen umfassenden Service, der alle Aspekte der Immobilienverwaltung abdeckt. Wir sind spezialisiert auf Wohngebäude und Wohnanlagen und garantieren Ihnen eine professionelle und effiziente Verwaltung Ihrer Immobilien. 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Ihnen bei der Betreuung Ihrer Immobilie helfen können zu erfahren.

Unsere Schwerpunkte:

  • WEG-Verwaltung
  • Mietverwaltung
  • Unterstützung für Eigentümer/Bauträger während der Wohnungsprivatisierung, bei Bauprojekten und der Neugründung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Betriebskostenabrechnungen


Für Haus- oder Wohnungseigentümer erstellen wir auf Anfrage auch rechtssichere Betriebskostenabrechnungen für Mieter. Gerne lassen wir Ihnen hierzu ein individuell angepasstes Angebot zukommen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Die Hausverwaltung Barbara Dose erfüllt die Anforderungen nach § 26a WEG (Zertifizierter Verwalter)

 


 

Neuigkeiten und aktuelle Rechtsprechung


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30.09.2024

Neue Flexibilität bei Eigentümerversammlungen: Online-Versammlung

Mit einer aktuellen Gesetzesänderung wird es für Wohnungseigentümer und Verwalter möglich, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten. Bisher konnten Eigentümer nur per Mehrheitsbeschluss an Präsenzversammlungen digital teilnehmen. Diese sogenannte hybride Form der Versammlung bleibt unverändert bestehen.

Künftig haben Wohnungseigentümer jedoch die Wahl, ob sie ihre Versammlungen in Präsenz, hybrid oder komplett virtuell abhalten möchten. Damit wird auf die wachsende Nachfrage nach flexibleren Versammlungsformaten reagiert.

Für rein virtuelle Versammlungen gilt ein Quorum von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen, um die Bedeutung des Wohnungseigentums angemessen zu berücksichtigen. Die Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet, um künftigen Eigentümern Flexibilität zu bieten und mögliche Veränderungen in der Haltung zu virtuellen Versammlungen zu berücksichtigen.



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