Immobilienverwaltung aus Bad Schwalbach

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Sie suchen eine zuverlässige und erfahrene Hausverwaltung, die sich um alle Belange hinsichtlich Ihrer Immobilie kümmert? Dann sind Sie bei uns genau richtig! 

Unsere erfahrenen Mitarbeiter bieten Ihnen einen umfassenden Service, der alle Aspekte der Immobilienverwaltung abdeckt. Wir sind spezialisiert auf Wohngebäude und Wohnanlagen und garantieren Ihnen eine professionelle und effiziente Verwaltung Ihrer Immobilien. 

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen und wie wir Ihnen bei der Betreuung Ihrer Immobilie helfen können zu erfahren.

Unsere Schwerpunkte:

  • WEG-Verwaltung
  • Mietverwaltung
  • Unterstützung für Eigentümer/Bauträger während der Wohnungsprivatisierung, bei Bauprojekten und der Neugründung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Betriebskostenabrechnungen


Für Haus- oder Wohnungseigentümer erstellen wir auf Anfrage auch rechtssichere Betriebskostenabrechnungen für Mieter. Gerne lassen wir Ihnen hierzu ein individuell angepasstes Angebot zukommen. Weitere Informationen finden Sie hier.


Die Hausverwaltung Barbara Dose erfüllt die Anforderungen nach § 26a WEG (Zertifizierter Verwalter)

 


 

Neuigkeiten und aktuelle Rechtsprechung


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23.08.2024

CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung (für Vermieter)

Bei der Erzeugung von Wärme und Warmwasser aus fossilen Brennstoffen, wie beispielsweise Öl, Erdgas oder Fernwärme, entstehen CO2-Emissionen. Seit 2021 wird für das Heizen mit diesen Energieträgern eine CO2-Abgabe erhoben. Bis Ende 2022 mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Ab dem 01. Januar 2023 gilt jedoch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das Vermieter anteilig an den CO2-Kosten beteiligt, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Ziel dieses Gesetzes ist es, die CO2-Kosten fair zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. Energieversorger sind verpflichtet, in ihren Abrechnungen die relevanten Informationen, wie etwa die Brennstoffemissionen in kg CO2, auszuweisen. Für Gebäude, die erst nach dem 01.01.2023 an die Fernwärme angeschlossen wurden, findet das CO2KostAufG keine Anwendung.
Ein ausführliches Informationsschreiben des VDIV Hessen steht zum Download bereit.

 2024-06_Info-Blatt_CO2_vermietende-Eigentuemer.pdf


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